Aufgaben des Ethik-Rates
- Interpretation des Verhaltenskodex
- Individuelle Beratung von Amtsträgerinnen/Amtsträger und Mandatarinnen/Mandatare sowie politischen Funktionärinnen und Funktionären und Parteiangestellten im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Verhaltens mit diesem Kodex.
Bei Verdacht eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex wird der Ethikrat aufgrund eines Auftrags des Parteiobmanns/der Parteiobfrau oder von Amts wegen (unter Verständigung des Parteiobmanns/der Parteiobfrau) tätig. Ein Mitglied des Ethikrates wird mit der Untersuchung beauftragt, wobei die oder der Betroffene anzuhören ist.
Der Ethikrat trifft nach Abschluss des Verfahrens eine Feststellung, dass der Verhaltenskodex eingehalten oder verletzt wurde und schlägt gegebenenfalls dem jeweils statutarisch zuständigen Parteigremium die Ergreifung von geeigneten Maßnahmen und Sanktionen (bis hin zum Parteiausschluss) vor.
Der Ethikrat erstattet dem Parteivorstand jährlich einen Bericht über die Anwendung dieses Verhaltenskodex.
Stellungnahme des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei zur nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landesgerichts Linz zu August Wöginger
Der Ethikrat der Österreichischen Volkspartei nimmt die nicht rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichtes Linz zur Kenntnis.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens hat August Wöginger Verantwortung für einen rund zehn Jahre zurückliegenden Vorgang übernommen und betont, dass er diese Intervention mit dem Diskussions- und Wissensstand von heute nicht mehr vornehmen und auch allfällige unbeabsichtigte Konsequenzen weitgehender abschätzen würde.
Der Ethikrat der ÖVP hat sich vom Bekanntwerden an mit dem Verfahren proaktiv befasst, auf die Problematik der Sachverhaltsfeststellung hingewiesen, bereits vor zwei Jahren von August Wöginger Informationen eingeholt und sich seine Position erklären lassen. Wöginger konnte dabei aus Sicht des Ethikrates seine Handlung und deren Motivation – er agierte damals als Wahlkreisabgeordneter, der sich regionaler Anliegen annimmt – schlüssig darlegen, weshalb keinerlei weitergehende Empfehlungen geboten waren, jedenfalls die Gerichtsentscheidung bzw. die rechtskräftige Sachverhaltsfeststellung insbesondere zur „inneren Tatseite“ des Vorsatzes abzuwarten war.
August Wöginger hat nun von sich aus seine Konsequenz gezogen:
Der Ethikrat der ÖVP sieht im Rücktritt August Wögingers als Klubobmann – obwohl der Sachverhalt und insbesondere seine Vorsatztäterschaft auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtskräftig festgestellt sind und das Verfahren damit offen bleibt – den Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und das Hintanstellen der eigenen Person und der eigenen persönlichen Interessen hinter öffentliche Interessen und die zu vermeidende Beschädigung des Amtes und Belastung der gerade in diesen herausfordernden Zeiten erforderlichen politischen Handlungsfähigkeit insgesamt, um die sich August Wöginger, auch vom politischen Gegner unbestritten, bis zum heutigen Tag verdient gemacht hat.
Unabhängig vom weiteren Verfahren ist seine jetzige Entscheidung jedenfalls zu respektieren und empfiehlt der Ethikrat dem Parteivorstand der Österreichischen Volkspartei keine weiteren wie immer gearteten Maßnahmen im konkreten Fall.
Die Diskussionen der letzten Monate sollten allerdings auch insgesamt Anlass sein, bei Bürgerservice-Aktivitäten besondere Sensibilität walten zu lassen und insbesondere bei Personalentscheidungen und der Vorbereitung derselben alles zu vermeiden, was „als Intervention oder Protektionismus mit dem Ziel einer gewollten Ungleichbehandlung bzw. unsachgemäßen Entscheidung“ (Verhaltenskodex der Österreichischen Volkspartei) beurteilt werden kann. Auch nach den geltenden „Verhaltensregeln für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates“ haben die Abgeordneten beim Aufgreifen von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, was zu ihren wesentlichen Aufgaben zählt, darauf zu achten, dass es nicht „zu unzulässiger Einflussnahme“ kommt. Größtmögliche Objektivität und Transparenz sind geboten. Dieser Appell richtet sich nicht nur an Funktionärinnen und Funktionäre und Mandatarinnen und Mandatare der Österreichischen Volkspartei, sondern an alle Parteien und öffentliche Körperschaften. Ganz besonders betont der Ethikrat, dass alle Verantwortlichen in der Österreichischen Volkspartei die Richtlinien des Verhaltenskodex des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei einzuhalten haben.
Wien, 5.5.2026
Statement Waltraud Klasnic zu August Wöginger am 7. Oktober 2025
Zur heutigen Entscheidung betreffend Klubobmann Wöginger gab die Vorsitzende des ÖVP- Ethikrates Waltraud Klasnic folgende kurze Erklärung ab:
Im Verhaltenskodex heißt es wörtlich: Politische Verantwortungsträger „kümmern sich um Bürgeranliegen und bemühen sich um Lösungen“. Dies gehört zu den Aufgaben von Volksvertretern. Das hat August Wöginger in seiner Funktion als Wahlkreisabgeordneter auch in diesem speziellen neun Jahre zurückliegenden Fall getan und mit der heutigen Diversion die Verantwortung übernommen. Im Übrigen hatten die Mitglieder des VP-Ethikrates vor über einem Jahr bereits eine ausführliche Aussprache mit Klubobmann Wöginger, in der er überzeugend seine Haltung und Motivation dargelegt hat - das heißt, der Ethikrat hat sich mit der Fragestellung bereits pro-aktiv auseinandergesetzt.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen
Waltraud Klasnic
Neukonstuierter VP- Ethikrat beschließt Jahresbericht 2024
Am 3. Juli 2025 konstituierte sich der vom Bundesparteivorstand personell unverändert wiedernominierte VP Ethikrat für die neue Funktionsperiode. Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic wurde als Vorsitzende wiedergewählt, Präsident Klaus Liebscher wurde wiederum stellvertretender Vorsitzender. Der VP- Ethikrat beschloss in dieser Sitzung auch den Jahresbericht für 2024.
Zehnter Bericht des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei
(Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022)
Hiermit wird der zehnte Jahresbericht des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei über den Berichtszeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 vorgelegt.
Der vom Bundesparteivorstand der Österreichischen Volkspartei am 22. Juni 2012 eingesetzte Ethikrat dient insbesondere der Hilfestellung bei der praktischen Auslegung des ebenfalls an diesem Tag vom Bundesparteivorstand beschlossenen Verhaltenskodex. Dieser soll zusätzlich zu den vorhandenen gesetzlichen und statuarischen Regelungen die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der ÖVP bei ihrer Arbeit mit den notwendigen Standards als Leitlinie begleiten und so auch die Wahrung der von der ÖVP gesetzten Standards gewährleisten. Der Ethikrat konstituierte sich am 17. Juli 2012 und nahm damit seine Tätigkeit auf.
Auf ihrem Bundesparteitag am 12. Mai 2015 hat die ÖVP im Bundespartei-Organisationsstatut in den Paragraphen 63 und 64 den Verhaltenskodex und den Ethikrat statuarisch verankert. Mit diesem Statutenbeschluss wurde seitens der ÖVP ein wichtiges Signal für eine an ethischen Grundsätzen orientierte politische Kultur gesetzt.
Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Funktionsperiode 2021 – 2025 sind Waltraud Klasnic (Vorsitzende), Präsident Dr. Klaus Liebscher (stv. Vorsitzender), sowie die Mitglieder Präsident Dr. Werner Fasslabend, Univ.Prof. Dr. Klaus Poier und Prof. Dr. Werner Zögernitz, Ersatzmitglieder sind BM a.D. Dr. Maria-Theresia Fekter, Prof. Herwig Hösele, Gen.Dir. i.R. Dr. Rudolf Jettmar, Präsidentin Mag.a Bettina Rausch und RA Dr. Karl Schön. Herwig Hösele ist als Schriftführer und Koordinator bestellt.
Laut dem Verhaltenskodex ist es dem Ethik-Rat neben Beratungstätigkeit zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen aufgetragen, einmal jährlich einen Bericht an den Bundesparteivorstand zu verfassen. Bisher wurden neun Berichte an den Bundesparteiobmann übermittelt. Im Berichtszeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 befasste sich der Ethikrat in seinen Sitzungen mit grundsätzlichen und konkreten Fragen.
Der VP-Ethikrat hat gemäß seinem Beschluss vom 14. Oktober 2021 vor allem auch die politischen Diskussionen und Entwicklungen aufmerksam beobachtet und sich in mehreren Sitzungen des Jahres 2022 mit der Prüfung allfälliger neuer Sachverhalte beschäftigt. Die führte zum Beschluss und der öffentlichen Erklärung vom 16. November 2022, die angefügt ist. Besonders auf zwei grundlegende Punkte aus diesem Beschluss weist der Ethikrat hin.
Erstens: Der Ethikrat ist der Überzeugung, dass der Verhaltenskodex nicht nur für Funktionsträger:innen der Österreichischen Volkspartei, sondern bei schwerwiegendem Fehlverhalten auf alle Parteimitglieder anzuwenden ist. Daher empfahl der Ethikrat den zuständigen Parteigremien gegen Thomas Schmid aufgrund seines Geständnisses schwerer Straftaten ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten.
Und der Ethikrat empfiehlt allen Landes- und Teilorganisationen bei ähnlichen Fällen (Geständnis oder rechtskräftige Verurteilung bei schweren Straftaten) dieselbe Vorgangsweise.
Zweitens hat der Ethikrat generell seine Besorgnis über das gegenwärtige politische Klima zum Ausdruck gebracht und an alle politischen Kräfte des Landes appelliert, durch eine verbesserte politische Kultur das Vertrauen in die Demokratie und in die politischen Verantwortungsträger:innen wieder herzustellen bzw.zu stärken.
Den 10. Bericht des Ethikrates können Sie hier herunterladen:
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Beschluss der Sitzung vom 16.11.2022
Der VP-Ethikrat hat sich in seiner Sitzung vom 16. November 2022 ausführlich mit den politischen Diskussionen der letzten Wochen und Monate beschäftigt und vor allem auch allfällige neue Sachverhalte seit seinem öffentlichen Statement vom 14. Oktober 2021 überprüft.
In diesem Statement heißt es wörtlich:
"Der Ethikrat stellt fest, dass die Wortwahl und der mangelnde Respekt in einigen der an die Öffentlichkeit gelangten Chats völlig unangemessen und abzulehnen ist und dem Verhaltenskodex widerspricht, auch wenn es sich nicht um öffentlich getätigte Äußerungen handelt. Diese wurden jedoch auch ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht. Vor allem wurden sie auch ohne Rücksicht auf sämtliche Begleitumstände und aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich.
Der Ethikrat nimmt die dafür erfolgte Entschuldigung zur Kenntnis und erwartet, dass ein derartiger Umgangston künftig nicht nur unterlassen wird, sondern dass vielmehr ein respektvoller Umgangston auch in der privaten Kommunikation von Funktionsträger*innen gepflogen wird.
Die in staatsanwaltschaftlicher Untersuchung befindlichen Sachverhalte können derzeit vom Ethikrat nicht beurteilt werden. Diesbezüglich hat auch die Unschuldsvermutung zu gelten. Der Ethikrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und begleiten."
Ethikrat unterstreicht Grundsatzbeschluss vom Oktober 2021 und begrüßt klare Aussagen von Bundeskanzler Nehammer
Der Ethikrat unterstreicht die Aussagen dieses Beschlusses. Aus den dem Ethikrat verfügbaren Informationen sind keine neuen Sachverhalte bezüglich aktueller und früherer VP-Funktionsträger*innen hervorgegangen.
Nachdrücklich verweist der VP-Ethikrat auf den Verhaltenskodex und betont, dass dieser Richtschnur für Handeln und Äußerungen aller Funktionsträger*innen sein muss.
Mit Genugtuung hat der VP-Ethikrat die klaren Aussagen von Bundesparteiobmann Karl Nehammer in der Sitzung des Nationalrates vom 2. November 2022, zur Kenntnis genommen: „Die, die gefehlt haben, müssen dafür die Konsequenzen tragen.“ Über strafrechtliche Verfehlungen wird die unabhängige Justiz zu entscheiden haben. Der Ethikrat spricht die Hoffnung aus, dass hier so rasch wie möglich Klarheit geschaffen wird.
Parteiausschluss von Thomas Schmid empfohlen
Der Verhaltenskodex gilt für alle Funktionsträger*innen der Österreichischen Volkspartei .Zu den Aufgaben des Ethikrates gehört die Interpretation des Verhaltenskodex. Der Ethikrat ist der Überzeugung, dass der Kodex bei schwerwiegendem Fehlverhalten auf alle Parteimitglieder anzuwenden ist. Daher empfiehlt der Ethikrat den zuständigen Parteigremien gegen Thomas Schmid aufgrund seines Geständnisses schwerer Straftaten ein Partei-Ausschluss-Verfahren einzuleiten. Eine solche Vorgangsweise hat jetzt und in Zukunft für alle vergleichbaren Fälle erwiesenen schweren Fehlverhaltens zu gelten.
Sorge um das politische Klima - durch eine gute politische Kultur Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen
Genausowenig wie es eine Generalabsolution geben kann, darf es einen Generalverdacht geben. Der Ethikrat appelliert daher an alle, einen möglichst sachlichen und differenzierten politischen Diskurs zu führen und in den Aussagen Respekt vor dem Menschenrecht auf Unschuldsvermutung zu haben.
Generell erfüllt den Ethikrat das gegenwärtige politische Klima mit Besorgnis. Der Vertrauensverlust in die Politik im allgemeinen kann angesichts der multiplen krisenhaften Herausforderungen zu einem gefährlichen demokratischen Erosionsprozess führen, der Extremismen, Radikalismen und unheilvolle Polarisierung fördert. So wichtig weitere gesetzliche Maßnahmen sein sollten, so entscheidend ist die politische Kultur des Umgangs miteinander. Die besten gesetzlichen Regeln können nicht allein eine gute politische Kultur schaffen, sondern diese müssen von den Akteur*innen mit Leben erfüllt werden.Es sollte das Anliegen aller am demokratischen Prozess Beteiligten sein, Maß und Mitte zu halten und zu stärken, aufeinander zuzugehen und Achtung voreinander zu haben.Ein ehrlicher Neubeginn wäre höchst wünschenswert. Eine Möglichkeit aus der Sicht des VP-Ethikrates könnte es sein,dass auch die anderen politischen Parteien Verhaltenskodices erarbeiten und anwenden und dass es darüber einen parteiübergreifenden Austausch und Diskurs gibt. Hier hat die Volkspartei mit der Schaffung des Ethikrates 2012 eine vorbildhafte Pionierfunktion.
In diesem Sinne hofft der VP-Ethikrat einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion zu leisten.
Den Beschluss des Ethikrates können Sie hier herunterladen:
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Beschluss VP-Ethikrat vom 14.10.2021
Der Ethikrat der ÖVP hat sich unter Vorsitz von Waltraud Klasnic intensiv mit den Diskussionen und Ereignissen der letzten Wochen beschäftigt und berichtet dem zuständigen Parteigremium:
Der Ethikrat stellt fest, dass die Wortwahl und der mangelnde Respekt in einigen der an die Öffentlichkeit gelangten Chats völlig unangemessen und abzulehnen ist und dem Verhaltenskodex widerspricht, auch wenn es sich nicht um öffentlich getätigte Äußerungen handelt. Diese wurden jedoch auch ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht. Vor allem wurden sie auch ohne Rücksicht auf sämtliche Begleitumstände und aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich.
Der Ethikrat nimmt die dafür erfolgte Entschuldigung zur Kenntnis und erwartet, dass ein derartiger Umgangston künftig nicht nur unterlassen wird, sondern dass vielmehr ein respektvoller Umgangston auch in der privaten Kommunikation von Funktionsträger*innen gepflogen wird.
Die in staatsanwaltschaftlicher Untersuchung befindlichen Sachverhalte können derzeit vom Ethikrat nicht beurteilt werden. Diesbezüglich hat auch die Unschuldsvermutung zu gelten. Der Ethikrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und begleiten.
Ethikrat legte achten Jahresbericht vor
Der VP-Ethikrat legte 2020 seinen achten Jahresbericht an den Bundesparteivorstand vor. In dem Bericht heißt es u.a.: „Der vom Bundesparteivorstand der Österreichischen Volkspartei am 22. Juni 2012 eingesetzte Ethik-Rat dient insbesondere der Hilfestellung bei der praktischen Auslegung des ebenfalls an diesem Tag vom Bundesparteivorstand beschlossenen Verhaltenskodex. Dieser soll zusätzlich zu den vorhandenen gesetzlichen und statutarischen Regelungen die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der ÖVP bei ihrer Arbeit mit den notwendigen Standards als Leitlinie begleiten und so auch die Wahrung der von der ÖVP gesetzten Standards gewährleisten. Der Ethikrat konstituierte sich am 17. Juli 2012 und nahm damit seine Tätigkeit auf.
Auf ihrem Bundesparteitag am 12. Mai 2015 verankerte die ÖVP im Bundespartei-Organisationsstatut in den Paragraphen 63 und 64 den Verhaltenskodex und den Ethikrat statutarisch. Mit diesem Statutenbeschluss wurde seitens der ÖVP ein weiteres wichtiges Signal für eine an ethischen Grundsätzen orientierte politische Kultur gesetzt.
Laut Verhaltenskodex ist es dem Ethik-Rat neben Beratungstätigkeit zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen aufgetragen, einmal jährlich einen Bericht an den Bundesparteivorstand zu verfassen. Bisher wurden sieben Berichte - nämlich die für 2012/13, 2013/14 , 2014/15 , 2015/16 , 2016/17, 2017/18 und 2018/19 - an den Bundesparteiobmann übermittelt.“
Im achten Berichtsjahr „musste über keinen konkreten Anlass eines Regelverstoßes beraten werden. Überdies stellt der Ethikrat fest, dass sich die einzelnen Teil- und Landesorganisationen bemüht zeigen, die Vorgaben des Verhaltenskodex umzusetzen. So unterfertigten z.B. alle Kandidatinnen und Kandidaten der Volkspartei für die Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl 2020 eine Verpflichtungserklärung, die auf den Verhaltenskodex und seine Einhaltung ausdrücklich Bezug nimmt.“
Die Mitglieder des Ethikrates halten fest, dass „die Volkspartei mit der Beschlussfassung des Verhaltenskodex und der Einsetzung des Rates, sowie deren statutarischen Verankerung richtungsweisende, zukunftsorientierte und beispielgebende Schritte und Standards für die politische Kultur und Ethik in Österreich gesetzt hat.
Dass die Schaffung eines Verhaltenskodex inklusive Ethikrat eine weitblickende Entscheidung der ÖVP-Spitze war, zeigt sich unter anderem darin, dass auch die GRECO (Groupe d´États contre la corruption) in ihrem Evaluierungsbericht für Österreich vom 21.10.2016 die Empfehlung abgab, einen Verhaltenskodex (oder Ethikkodex) für Abgeordnete zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; dafür zu sorgen, dass es einen Mechanismus gibt, um sowohl den Kodex bekannt zu machen als auch um den Abgeordneten Beratung zur Verfügung zu stellen, um diese Standards bei Bedarf durchzusetzen. Gerade auch in dieser Hinsicht können der Verhaltenskodex und der Ethikrat der Volkspartei beispielgebend für eine allgemeine parlamentarische Regelung oder zumindest andere politische Parteien und Bewegungen sein.“
Den achten Bericht des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei können Sie hier herunterladen:
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Wiederbestellung des Ethikrates
Mit Beschlussfassung des ÖVP-Bundesparteivorstands vom 21. Dezember 2020 wurde der Ethikrat für die Funktionsperiode 2020 – 2024 wiederbestellt. Statt Rosemarie Bauer und Doraja Eberle wurden Mag. Bettina Rausch, MBA und Mag. Dr. Maria Fekter als Ersatzmitglieder nominiert. Der Bundesparteivorstand bedankt sich herzlich bei Rosemarie Bauer und Doraja Eberle für ihre Arbeit. Ein großer Dank gilt auch den restlichen Mitgliedern des Ethikrates, unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau a.D. Waltraud Klasnic, für die bisherige Arbeit und für die bekundete Bereitschaft für eine weitere Funktionsperiode zur Verfügung zu stehen. Sie leisten damit einen verantwortungsvollen Beitrag zu einer Weiterentwicklung der politischen Kultur in unserem Land und in der Österreichischen Volkspartei.
Die Mitglieder
- Waltraud Klasnic, Vorsitzende
- Dr. Werner Fasslabend, Ehrenpräsident der Politischen Akademie der ÖVP
- Dr. Klaus Liebscher, Gouverneur der Österreichischen Nationalbank a.D.
- Univ. Prof. Dr. Klaus Poier, Politikwissenschafter an der Uni Graz
- Prof. Dr. Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismusfoschung
Ersatzmitglieder sind:
- Mag. Bettina Rausch, MBA
- Mag. Dr. Maria Fekter
- Prof. Herwig Hösele
- GD-Stv. i.R. Dr. Rudolf Jettmar
- RA Dr. Karl Schön
Kontakt
ÖVP - Ethikrat
Traungasse 1/66
1030 Wien
E-Mail: office@vp-ethikrat.at